- Beratung von
- suchtgefährdeten und suchtkranken Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 30 Jahre) bei legalem (Alkohol) und illegalem Konsum
- suchtgefährdeten und suchtkranken Erwachsenen, die illegale Suchtstoffe konsumieren
- suchtgefährdeten und suchtkranken Eltern mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt, unabhängig vom Suchtmittel
- gefährdeten und abhängigen Menschen mit nicht stoffgebundenen Süchten (Ess-Sucht, Internetsucht etc.)
- deren Angehörigen und anderer Kontaktpersonen
- ambulante Therapie (Alkohol und illegale Drogen) im Rahmen des Therapieverbundes "Regionale Therapie im Schnittpunkt"
- Vermittlung in stationäre Therapie
- ambulante Nachsorge
- Psychosoziale Betreuung von Substituierten
- Beratungsangebot für Eltern und Jugendliche FriDA /dokumente/Frida_Flyer_Beratungsstellen.pdf
Alle Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Wir nehmen uns Zeit. Wir hören zu. Wir überlegen gemeinsam, wie es weitergehen soll.
Wir bieten Zusammenarbeit mit:
- Kindergärten, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen,
- Schulpsychologischem Dienst, allen sozialen Diensten der Kreisverwaltung sowie freien Trägern,
- Behörden, Justiz, Arbeitsverwaltung und überbetrieblichen Arbeits- und Beschäftigungsinitiativen, Betrieben
- niedergelassenen ÄrztInnen und Fachexperten, Kliniken
- ambulanten und stationären Drogenhilfeeinrichtungen,
- Selbsthilfegruppen.
Für Fachkräfte sind wir auch als insofern erfahrene Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a Absatz 4 SGB VIII ansprechbar. Auf Anfrage senden wir Fachkräften zu diesem Thema Handreichungen.