Wo stehe ich?

Der Unterschied zwischen Genuss, Missbrauch und Abhängigkeit...

Genuss und Konsum von Alltagsdrogen:

  • Der Konsum von Alltagsdrogen wird als angenehm empfunden.
  • Sie sind zum Wohlbefinden nicht unbedingt notwendig.
  • Sie werden vor allem aus Gewohnheit konsumiert.

 
Von Missbrauch spricht man, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien in einem 12-Monats-Zeitraum erfüllt ist:

  • Versagen bei der Erfüllung wichtiger Pflichten für Schule, Arbeit oder Haushalt,
  • situative Gefährdung durch Substanzgebrauch, wie Alkohol und Drogen am Steuer,
  • wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz im Zusammenhang mit Substanzgebrauch oder
  • fortgesetzter Substanzgebrauch trotz wiederholter sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme.

 
Wann ist jemand suchtmittelabhängig?

Laut dem ICD 10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) soll die Diagnose „Abhängigkeitssyndrom“ nur dann gestellt werden, wenn bei einer Person während des letzten Jahres mindestens drei oder mehr der nun folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:

  • ein Wunsch oder eine Art Zwang ein Suchtmittel zu konsumieren
  • verminderte Kontrollfähigkeit über Beginn, Beendigung und Menge des Konsums des Suchtmittels
  • körperliches Entzugssyndrom bei Reduktion oder Beendigung des Konsums
  • eine höhere Menge eines Suchtmittels ist notwendig, um eine Wirkung zu erreichen, die vorher mit niedrigerer Menge von Suchtmittel erreicht wurde
  • Vernachlässigung anderer Interessen nimmt zu, erhöhter Zeitaufwand, um Substanz zu beschaffen, zu konsumieren und sich von den Folgen zu erholen
  • Substanzgebrauch wird fortgeführt, obwohl die schädlichen Folgen (körperlicher, psychischer oder sozialer Art) bekannt sind

 

Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie bei sich selbst oder bei Ihren Angehörigen oder im Freundeskreis den Eindruck haben, dass es sich um missbräuchlichen oder abhängigen Konsum von Suchtmitteln handeln könnte. Wir beraten Sie gern!

 

Sucht und Prävention 


Beratungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises

Schlesierweg 1
34576 Homberg (Efze)
Telefon: 05681 775 600
Fax: 05681 – 775 598

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