Viele Anlaufstellen für Angehörige im Schwalm-Eder-Kreis
Hier finden Sie den Link zu dem HNA-Artikel mit der gleichnamigen Überschrift (HNA vom 26.7.2019)
Welche Angebote finden Sie bei uns?
- Beratung
- Von suchtgefährdeten und suchtkranken Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 30 Jahre) bei legalem (Alkohol) und illegalem Konsum
- Von suchtgefährdeten und suchtkranken Erwachsenen, die illegale Suchtstoffe konsumieren
-
Von suchtgefährdeten und suchtkranken Eltern mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt, unabhängig vom Suchtmittel
- von gefährdeten und abhängigen Menschen mit nicht stoffgebundenen Süchten (Ess-Sucht, Internetsucht etc.)
- deren Angehörigen und anderer Kontaktpersonen
- Begleitung von Suchtgefährdeten und Suchtkranken
- ambulantes Beratungsprogramm für Jugendliche und junge Erwachsene bei THC-Konsum www.realize-it.org
- ambulante Therapie (Alkohol und illegale Drogen) im Rahmen des Therapieverbundes "Regionale Therapie im Schnittpunkt"
- Hilfe bei der Entgiftung
- Vermittlung in stationäre Therapie
- Nachsorge
- Begleitung von Substituierten (schwerpunktmäßig junge Erwachsene und Personen mit minderjährigen Kindern im Haushalt)
Alle Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Anmeldung telefonisch unter 05671 775 600 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir nehmen uns Zeit. Wir hören zu. Wir überlegen gemeinsam, wie es weitergehen soll.
Unsere Schwerpunkte:
- Kontaktaufnahme, Beratung, Vermittlung in Entgiftung und stationäre Therapie, Nachsorge
- Psychosoziale Begleitung von Substituierten (schwerpunktmäßig junge Erwachsene, Personen mit minderjährigen Kindern im Haushalt)
- Ambulante Langzeitberatung
- Ambulante Rehabilitation mit Anerkennung der Deutschen Rentenversicherung (LVA und BFA)
Zusammenarbeit mit:
- Kindergärten, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen,
- Schulpsychologischem Dienst, allen sozialen Diensten der Kreisverwaltung sowie freien Trägern,
- Behörden, Justiz, Arbeitsverwaltung und überbetrieblichen Arbeits- und Beschäftigungsinitiativen, Betrieben
- niedergelassenen ÄrztInnen und Fachexperten, psychiatrischen und Allgemeinkrankenhäusern
- ambulanten und stationären Drogenhilfeeinrichtungen,
- Selbsthilfegruppen.
Für Fachkräfte sind wir auch als insofern erfahrene Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a Absatz 4 SGB VIII ansprechbar. Auf Anfrage senden wir Fachkräfte zu diesem Thema Handreichungen.
Rat und Hilfe für Alkoholabhängige, die über 30 Jahre alt sind und keine minderjährigen Kinder im Haushalt haben, finden Sie bei der Suchtberatung des Gesundheitsamtes:
Tel. 05681 775 692
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